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Allgemeine Erläuterung zum Rechtsanwalt


 

Grundsätzlich ist jedermann befugt, sich in einem jeglichen Verfahren anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Anwälte bedürfen der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem sie sich niederlassen wollen, und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen.

Ein Rechtsanwalt kann z. B. im Auftrag einer Partei vor dem Gericht in einem Strafprozess als Verteidiger auftreten oder im Zivilprozess oder anderen Verfahrensarten seinen Auftraggeber vertreten. Rechtsanwälte haben weitgehend das gesetzliche Monopol für individuelle Rechtsberatung gemäß Rechtsberatungsgesetz.

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