Fachanwalt
Als besondere Qualifikation kommt in erster Linie eine Zulassung als Fachanwalt in Betracht. Ein Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrungen verfügt, kann von der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer die Erlaubnis zum Führen des Titels "Fachanwalt für ...." erhalten. Derzeit gibt es Fachanwaltschaften für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsrecht. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt regelt die Fachanwaltsordnung (FAO).







