Rechtsanwalt Freiberufler
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für den Anwalt gilt daher das anwaltliche Berufsrecht. Er wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zum Richteramt, die in der Regel nach dem Jurastudium an der Universität und nach dem anschließenden Referendariat durch das 2. Staatsexamen nachgewiesen wird und eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Beratungsfehler. Für Juristen aus dem EU-Ausland kann dies durch eine spezielle Eignungsprüfung erfolgen. Da es in Deutschland für Anwälte im Gegensatz zu Notaren keine Zulassungsgrenzen gibt, findet unter den Anwälten ein starker Wettbewerb statt und die Berufsaussichten für Junganwälte ohne besondere Qualifikationen sind schwierig.







