Rechtsanwalt Sozietäten
Rechtsanwälte, die immer auch eine konkrete Kanzleianschrift haben müssen, können sowohl allein, als auch mit weiteren Rechtsanwälten zusammen tätig sein. Bei den sog. Bürogemeinschaften bleibt jeder der Rechtsanwälte eigenständig und teilt nur das Büro mit seinen Kollegen. Gebräuchlicher ist aber der Zusammenschluß von Anwälten zu Sozietäten. Anwälte einer Sozietät, die Sozien, treten unter einer gemeinsamen Bezeichnung nach Außen auf. Die Sozietäten, die neben den (auf dem Briefbogen aufgeführten) Sozien auch noch weitere, als Angestellte tätige Anwälte haben können, sind meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer Partnerschaftsgesellschaft oder (seltener) einer Kapitalgesellschaft organisiert. Häufig gibt es Sozietäten, die an verschiedenen Orten vertreten sind (überörtliche Sozietäten). Es gibt auch in Deutschland Sozietäten, die einige hundert Sozien haben. Hierbei handelt es sich zumeist um internationale Sozietäten, deren deutsche Partner sich mit englischen oder amerikanischen Kanzleien zusammengeschlossen haben.







