Syndikusanwalt
Eine spezielle Form des Rechtsanwaltes ist der sog. Syndikusanwalt, der wie ein Angestellter für ein festes Gehalt als Rechtsberater in einem Unternehmen tätig ist, seinen Arbeitgeber aber nicht gerichtlich vertreten darf. Die Anerkennung als Syndikusanwalt setzt voraus, dass von diesem auch Dritte gerichtlich vertreten werden dürfen









