Leistungen der privaten Krankenversicherung
Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden i. d. R. einige Maßnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Ausschlaggebend ist immer die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bzw. einer Medikation.
Versicherbar ist (je nach Tarif)
- Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
- Freie Wahl der Klinik
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten
- Krankenkassenvergleiche









