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Zulassungsvoraussetzungen


 

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.

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