schmale Krawatten

Unterschiede zwischen PKV und GKV



  • Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
  • Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
  • Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel günstigere Tarife als in der GKV.
  • Es kommt vor, dass Privatversicherte beim niedergelassenen Arzt (z.B. separate Sprechstunden für Privatversicherte) und im Krankenhaus (z.B. Einzelbettzimmer) bevorzugt behandelt werden.
  • Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z.B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
  • Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch
  • Die GKV ist abhängig vom Sozialgesetzbuch, d.h. die Politik kann die Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen (Staatsmedizin, Planwirtschaft).
  • Klagen gegen eine GKV ist vor den Sozialgerichten kostenfrei
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